Unterjährige Verbrauchsinformationen

Die neue Heizkostenverordnung

Im Vordergrund der neuen Vorgaben steht der Klimaschutz. Mehr Transparenz über Verbräuche, gezielt Energie sparen und den CO2-Ausstoß senken.

Bewohnerinnen und Bewohnern in fernauslesbaren Liegenschaften müssen somit monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitgeteilt werden.

 

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zu diesem Thema zusammengefasst.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen in den ServiceCentern gerne zur Verfügung.


» Warum erhalte ich dieses Schreiben?

In Ihrer Wohnung befinden sich fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler (Funkmesstechnik). Daher sind wir verpflichtet, Sie ab dem 1. Januar 2022 monatlich über den aktuellen Energieverbrauch des vorherigen Monats zu informieren. Endnutzer:innen sollen damit zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie angeregt werden.

Gesamtziel ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch in Fällen, bei denen die Information für Sie nicht von Interesse ist, kann die Übersendung aufgrund der rechtlichen Verpflichtung nicht eingestellt werden.

» Kann ich diese Verbrauchsinformationen digital abrufen?

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Einführung eines Mieterportals und einer Mieter-App. Sobald diese bereit stehen, können angemeldete Mieter:innen ihre Verbrauchsdaten dort digital einsehen. Auf die postalische Zustellung der monatlichen Verbrauchsinformationen wird in diesen Fällen dann verzichtet.

» Ich habe die Mitteilung über die unterjährigen Verbrauchsinformationen erhalten, aber mein Nachbar nicht?

Damit wir die unterjährigen Verbrauchsinformationen an unsere Mieter:innen weitergeben können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein:

• die Wohnung muss vollständig mit fernablesbaren Geräten zur Verbrauchserfassung ausgestattet sein
• dies beinhaltet auch, dass das Gebäude über ein Smart-Meter-Gateway verfügt, um die Daten fernablesbar zum Messdienstleister zu senden.

Nicht alle unserer Wohnungsbestände sind bereits mit dieser modernen Technik ausgestattet, so dass der Gesetzgeber einen "Bestandsschutz" bis zum 31.12.2026 gewährt.

Außerdem müssen die Verbrauchswerte für einen vollständigen Kalendermonat erfasst werden. Bei einem Einzug, der nicht zum 1. des Monats erfolgt, liegen die Werte erst ab dem darauffolgenden Monat vollständig vor. Ausziehende Mieter:innen erhalten die Verbrauchsinformationen ebenfalls nur für vollständige Kalendermonate.

» Warum ist mein Heizungsverbrauch gegenüber dem vorherigen Monat gestiegen?

Bitte beachten Sie, dass ein Vergleich mit dem Vormonat für die Bewertung des Heizverhaltens nur bedingt aussagekräftig ist. Maßgeblich werden die Unterschiede bei aufeinanderfolgenden Monaten durch saisonale Temperaturschwankungen verursacht.

Eine bessere Aussagekraft hat der Vergleich mit dem Vorjahresmonat, der meist einer ähnlichen saisonalen Witterung unterliegt. Folgt auf einen milden Winter ein strenger Winter, können dauerhaft kalte Temperaturen das bewusst sparsame Verbrauchsverhalten überlagern.

» Lässt sich aus Verbrauchdaten ableiten, wie hoch meine Heizkosten ausfallen?

Das ist leider nicht möglich! Die angegebenen Kilowattstunden vergleichen lediglich die Wärmeabgabe der Heizkörper (bzw. der bezogenen m³ Warmwasser) der eigenen Wohnung in unterschiedlichen Monaten miteinander oder mit einem Durchschnittsverbrauch.Sie sagen nichts über die Kosten der Beheizung (und Warmwasserbereitung) aus, die einmal im Jahr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden.

Die Kosten der Beheizung (und Warmwasserbereitung) bestehen aus den Kosten des eingekauften Brennstoffes, den Kosten für die Abrechnung, die Verbrauchsinformation, ggf. der Schornsteinreinigung, Wartung der Heizung, den Hilfsstrom für die Heizung und Weiteres. Die für die Heizkostenabrechnung benötigten Rechnungen liegen vollständig erst nach Ende eines Abrechnungszeitraums (in der Regel Januar – Dezember) vor, so dass über die Höhe der Kosten keine Aussage getroffen werden kann.

Die eingekaufte Brennstoffmenge enthält auch die über die Heizverteilrohre (und die Warmwasserzirkulation) in das Gebäude bzw. die Wohnung eingetragene Wärme sowie die Umwandlungsverluste. Diese sind in den monatlichen Verbrauchsinformationen jedoch nicht berücksichtigt.

» Warum fehlt der Vergleich zum Vorjahr / Vormonat?

Weil erst ab Januar 2022 monatliche Werte gespeichert werden, ist der Vergleich mit dem Vormonat desselben Nutzers bzw. derselben Nutzerin erst mit dem Informationsschreiben für den Februar 2022 und der Vergleich mit dem entsprechenden Monat des Vorjahrs desselben Nutzers bzw. derselben Nutzerin ab Januar 2023 möglich.

» Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?

Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Das Einhalten des Stands der Technik wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten werden. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul (AES-256-Verschlüsselungstechnik.)

Die Verbrauchsmitteilung ist auf einmal im Monat begrenzt, damit keine weitgehenden Einblicke in die persönliche Lebensführung des Nutzers bzw. der Nutzerin erfolgen.

» Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Bei der Fernauslesung werden in der Regel folgende Daten des Messgeräts an den Messdienst übertragen:

• Aktueller Verbrauchswert
• Vorjahresverbrauchswerte
• Stichtagsdatum
• Monats- bzw. Statistikwerte
• Seriennummer
• Fabrikationsnummer
• Fehlermeldungen



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